Der Gemeinderat Schwerzenbach hat an seiner Sitzung vom 17. November 2025 folgenden Beschluss gefasst:
- Als rechtsverbindliches amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Schwerzenbach wird ab 1. Januar 2026 das Digitale Amtsblatt Schweiz (www.epublikation.ch) bestimmt.
Dokumente:
- Reglement über die amtlichen Publikationen
- 2025_180_Kommunikation, amtliches Publikationsorgan, Änderung per 1. Januar 2026
- Publikation Glattaler vom 28.11.2025
Der detaillierte Beschluss sowie das Reglement über die amtlichen Publikationen liegen während 30 Tagen in der Abteilung Präsidiales auf und können während den Schalter-Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich finden Sie die Dokumente auf unserer Webseite.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
