Budget 2026 des Politischen Gemeindegutes, 2. Budgetlesung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2025 das Budget 2026 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 400'402.00 und Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen von Fr. 3'380'000.00 zu Handen der Gemeindeversammlung vom 18. November 2025 verabschiedet. Des Weiteren hat der Gemeinderat den Steuerfuss für das Jahr 2026 auf 34 % (Vorjahr 34 %) festgesetzt. Die ausführliche Berichterstattung und die detaillierten Unterlagen zum Budget 2026 werden zum gegebenen Zeitpunkt auf www.schwerzenbach.ch elektronisch bereitgestellt. Verlangen Stimmbürger/innen dennoch die Unterlagen in Papierform, so können diese kostenlos bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden.
Budget 2026 - Festsetzung der einfachen Staatssteuern (100%) für das Rechnungsjahr 2026
Die Steuerfüsse werden in Prozenten der «einfachen Staatssteuer» berechnet. Der Gemeinderat hat das Total der einfachen Staatssteuer 100 % für das Laufende Jahr auf Fr. 16'600'000.00 sowie das Total der einfachen Staatssteuer der früheren Jahre 100 % auf Fr. 1'990'000.00 festgesetzt.
Änderung der Polizeiverordnung, Inkraftsetzung per 1. November 2025
An der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2025 haben die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Schwerzenbach der Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk» und damit der Teilrevision der Polizeiverordnung zugestimmt. Der Gemeinderat hat die Inkraftsetzung per 1. November 2025 beschlossen. Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist neu ganzjährig verboten – auch in der Nacht vom 1. August auf den 2. August und vom 31. Dezember auf den 1. Januar.
Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO), Bericht und Antrag zu Handen der Urnenabstimmung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 26. Mai 2025 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung BZO zu Handen der vorberatenden Gemeindeversammlung verabschiedet. An der vorberatenden Gemeindeversammlung vom 26. August 2025 haben die Stimmberechtigten das Geschäft intensiv diskutiert, beraten und folgende Änderungen an der Vorlage vorgenommen:
- Umzonung des Gebiets Ifang in eine Z7 (Zentrumszone siebengeschossig) mit Gestaltungsplanpflicht
- Artikel 26ter 6 a) Gebiet Langä Blätz, Formulierung «die Sicherstellung eines angemessenen Übergangs zur kleinmassstäblichen Bebauung der benachbarten Zonen» soll sinngemäss für alle Gestaltungsplangebiete übernommen werden.
- Artikel 26ter 6 b) Gebiet Langä Blätz, neue Formulierung «die Sicherstellung einer geeigneten Erschliessung für das gesamte Gebiet Langä Blätz».
Diese Änderungen wurden in die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung aufgenommen. Der Gemeinderat befürwortet diese durch die vorberatende Gemeindeversammlung bereinigte Vorlage und empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein «JA» in die Urne zu legen. Die vorberatende Gemeindeversammlung empfiehlt den Stimmberechtigten ebenfalls der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung BZO zuzustimmen. Die bereinigte Vorlage wurde mit 103 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen zu Handen der Urnenabstimmung verabschiedet.
Über die Annahme oder Ablehnung der teilrevidierten Bau- und Zonenordnung wird am Urnengang vom 30. November 2025 entschieden.
Neujahrsapéro 2026, Terminfestlegung
Die Organisation und Durchführung des Neujahrsapéros werden dem Männerchor übertragen. Der Neujahrsapéro findet am Sonntag, 4. Januar 2026, ab 11:30 Uhr, im Gemeindesaal im Chimlimärt statt. Dem Männerchor wird für die Bereitschaft der beste Dank des Gemeinderates ausgesprochen.
Kinderbetreuungsverordnung, Bericht und Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung
Aufgrund der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 30. November 2012 und 29. November 2013 subventioniert die Gemeinde Schwerzenbach seit dem Jahr 2013 die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung einkommensabhängig. Die gesellschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen haben sich verändert. Besonders Alleinerziehende – sie machen rund 70 bis 90 Prozent der subventionsberechtigten Haushalte aus – können die Kinderbetreuung oft trotz Subvention nicht finanzieren. Familien knapp über dem Existenzminimum verzichten häufig auf Betreuung, was Benachteiligungen der Kinder und langfristige Folgekosten verursachen kann. Für mittlere und höhere Einkommen ist entscheidend, dass sich die Erwerbstätigkeit beider Elternteile lohnt und Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleistet ist.
Ziel der neuen Verordnung ist es, die Subventionsgrundsätze für alle Betreuungsangebote einheitlich zu regeln und die bestehenden Unterschiede zu harmonisieren. Bewährte Elemente sollen beibehalten werden. Die Gemeindeversammlung beschliesst die Grundsätze, während Gemeinderat und Primarschulpflege die Elternbeitragsreglemente festlegen.
Die vorliegende Verordnung zur Mitfinanzierung von Angeboten der familien- und schulergänzenden Betreuung (Kinderbetreuungsverordnung) stützt sich auf das kantonale Kinderund Jugendhilfegesetz, das Volksschulgesetz sowie die Volksschulverordnung. Der Gemeinderat und die Primarschulpflege empfehlen der Gemeindeversammlung die Annahme der Vorlage, welche die bisherigen Regelungen aus den Jahren 2012 und 2013 ersetzt.
Gemeindehaus, Schliessanlage, Kreditabrechnung
Für den Ersatz der Schliessanlage im Gemeindehaus bewilligte der Gemeinderat einen Bruttoinvestitionskredit in der Höhe von Fr. 62'000.00. Die Kreditabrechnung zeigt einen Nettoaufwand in der Höhe von Fr. 60'358.75. Gegenüber dem bewilligten Kredit resultiert somit eine Kreditunterschreitung von Fr. 1'641.25. Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung genehmigt und die Kreditunterschreitung zur Kenntnis genommen.
Ersatzbeschaffung Allradtraktor und Anbaugeräte, Kreditabrechnung
Für die Ersatzbeschaffung des Allradtraktors inkl. Anbaugeräte bewilligte die Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2022 einen Investitionskredit in der Höhe von Fr. 170'000.00. Die Kreditabrechnung zeigt einen Nettoaufwand in der Höhe von Fr. 146'989.60. Gegenüber dem bewilligten Kredit in der Höhe von Fr. 170'000.00 resultiert somit eine Kreditunterschreitung von Fr. 23'010.40. Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung genehmigt und die Kreditunterschreitung zur Kenntnis genommen.
Familienzentrum, Sanierung Flachdach und Nordfassade, Bericht und Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung
Das Familienzentrum an der Schulstrasse 3 wurde im Jahr 2007 erstellt und in Betrieb genommen. Seit 2016 treten wiederholt Feuchtigkeitsprobleme auf, die sich trotz verschiedener betrieblicher Massnahmen nicht nachhaltig beheben liessen. Eine vom Gemeinderat veranlasste Zustandsanalyse zeigte auf, dass insbesondere das Flachdach, die Fenster sowie die Wärmeerzeugung sanierungsbedürftig sind. Eine Erweiterung des Gebäudes ist aufgrund der ausgeschöpften Baumasse am jetzigen Standort nicht möglich.
Eine Begehung im Oktober 2024 bestätigte den Handlungsbedarf und verdeutlichte erhebliche Mängel, insbesondere Konstruktionsfehler beim Flachdach sowie normwidrige Ausführungen bei den Fensteranschlüssen. Im Rahmen der Dachsanierung ist zudem die Installation einer Photovoltaikanlage vorgesehen.
Mit Beschluss Nr. 195 vom 2. Dezember 2024 hat der Gemeinderat den Projektierungskredit bewilligt und die PJ Positor AG mit der Ausarbeitung des Bauprojekts beauftragt. Der Gemeindeversammlung wird nun ein Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 528'000.00 für die Sanierung des Familienzentrums zur Genehmigung beantragt.
Zweckverband Kläranlage VSFM, Budget 2026, Genehmigung
Der Gemeinderat hat das Budget des Zweckverbands Kläranlage VSFM für das Jahr 2026 genehmigt. Der voraussichtliche Anteil am Aufwandüberschuss der Gemeinde Schwerzenbach beträgt Fr. 370‘427.00 und ist im Budget 2026 aufgenommen worden.
Die entsprechenden Beschlüsse zur Sitzung finden Sie hier: Beschlüsse GR-Sitzung 15. September 2025
Für Medienanfragen steht zur Verfügung:
Martin Hermann, Gemeindepräsident
+41 79 379 07 98
