An der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2025 haben die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Schwerzenbach der Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk» und damit der Teilrevision der Polizeiverordnung zugestimmt. Mit Beschluss Nr. 125 vom 15. September 2025 hat der Gemeinderat die Inkraftsetzung der teilrevidierten Polizeiverordnung per 1. November 2025 festgelegt.
Die entsprechenden Unterlagen sind unter www.schwerzenbach.ch abrufbar oder können bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen begründeten Antrag enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig. In der Regel hat die unterliegende Partei die Verfahrenskosten zu tragen.
Dokumente:
- Gemeinderatsbeschluss Nr. 125 vom 15. September 2025
- Polizeiverordnung 2017, Teilrevision
- Publikation Glattaler vom 3. Oktober 2025
Foto von Waldemar auf Unsplash
