Die Einzelinitiative «zur Errichtung einer Alkoholverbotszone an der Widumstrasse in Schwerzenbach» von Irina Kuznetsova, datiert 9. August 2025, wurde im Sinne von § 150 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 29. September 2025 für gültig erklärt. Über diese Einzelinitiative wird an der Gemeindeversammlung vom 18. November 2025 abgestimmt.
Die Akten liegen bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, zur Einsicht auf oder können auf www.schwerzenbach.ch eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss betreffend die Gültigkeitserklärung der Einzelinitiative kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss im Doppel eingereicht werden und einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Dokumente:
- Publikation Glattaler vom 3. Oktober 2025
- Gemeinderatsbeschluss Nr. 147 vom 29. September 2025
