Der Gemeinderat Schwerzenbach als wahlleitende Behörde ordnet gemäss § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte eine Urnenabstimmung an.
Abgestimmt wird am Sonntag, 30. November 2025, über die folgende Vorlage:
- Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO)
Der beleuchtende Bericht wird den Stimmberechtigten mit den Abstimmungsunterlagen per Post zugestellt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Schwerzenbach (abstimmungsleitende Behörde)
Dokumente:
- Publikation Glattaler
