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Anordnung Urnenabstimmung vom 28. September 2025, Zweckverband VSFM

Auf Anordnung des Gemeinderates Volketswil, als abstimmungsleitende Behörde, findet am Sonntag, 28. September 2025, in den Zweckverbandsgemeinden Volketswil,
Schwerzenbach, Fällanden und Maur die folgende Abstimmung statt:

Bewilligung eines Objektkredites im Betrag von CHF 85'900'000.00 exkl. MwSt für den Ausbau der ARA Bachwis in Fällanden

Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem Gesetz über die politischen Rechte und den Statuten des Zweckverbandes VSFM. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis.

Den Abstimmungsunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt. Dieser kann auch auf allen Websites der Zweckverbandsgemeinden eingesehen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden.

Im Übrigen kann wegen Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Massgebend für den Fristenlauf ist die Publikation im Digitalen Amtsblatt Schweiz – ePublikation.ch am Freitag, 18. Juli 2025.

Gemeinderat Volketswil (abstimmungsleitende Behörde)

Publikation

 

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