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Trockenheit, Gefahrenstufe 3 - erhebliche Waldbrandgefahr

Im Kanton Zürich gilt seit anfangs Juli 2025 die Gefahrenstufe 3, d.h. erhebliche Waldbrandgefahr.

Damit sind noch keine Massnahmen oder Verbote verbunden. Sie ermahnt aber zu einem sorgfältigen Umgang mit Feuer im Wald, in Waldesnähe und im Freien.

Bei Trockenheit beurteilt die Abteilung Wald des Amts für Landschaft und Natur (ALN) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt laufend die Situation in den Zürcher Wäldern. Herrscht Waldbrandgefahr, kann sie Warnungen ausgeben oder ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen.

Weitere Informationen: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/wald/waldbrandgefahr.html und https://www.waldbrandgefahr.ch/ 

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