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GV-Vorlagen im Fokus - Einzelinitiative Verbot von lärmendem Feuerwerk

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Das Wichtigste in Kürze zur Einzelinitiative Verbot von lärmendem Feuerwerk von Gabriella Johanns.

Am 17. Januar 2025 reichte Gabriella Johanns die Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk» ein. Es wird beantragt, dass das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ganzjährig verboten ist – auch in der Nacht vom 1. August auf den 2. August und vom 31. Dezember auf den 1. Januar. In der aktuellen Polizeiverordnung der Gemeinde Schwerzenbach ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nacht vom 1. August auf den 2. August und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet.

Der Gemeinderat unterstützt die vorliegende Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk» von Gabriella Johanns. Der Gemeinderat sieht darin einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Mensch und Tier sowie zur Reduktion von Umweltbelastungen. Gleichzeitig werden negative Folgen wie Unfälle, Littering und Sachbeschädigungen vermindert. Die Initiative bietet eine verhältnismässige Antwort auf die bestehenden Probleme, da ruhiges und nicht lärmendes Feuerwerk weiterhin erlaubt bleibt. Der Gemeinderat anerkennt, dass Feuerwerk für einige Menschen auch ein Ausdruck von Lebensfreude ist. Die Möglichkeit, bei besonderen Veranstaltungen von öffentlichem Interesse eine Bewilligung für organisiertes Feuerwerk zu beantragen, trägt diesem Umstand Rechnung. Solche Veranstaltungen bieten eine kontrollierte und sichere Durchführung mit geringeren negativen Auswirkungen.

Der Gemeinderat empfiehlt deshalb Zustimmung zur Einzelinitiative. 

Die detaillierten Unterlagen zu diesem sowie zu den anderen Traktanden finden Sie hier.
 

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