Die Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk» von Gabriella Johanns (zusammen mit sechs weiteren stimmberechtigten Personen), datiert 17. Januar 2025, wurde im Sinne von § 150 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 17. März 2025 für gültig erklärt. Über diese Einzelinitiative wird an der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2025 abgestimmt.
Die Akten liegen bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, zur Einsicht auf oder können auf www.schwerzenbach.ch eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss betreffend die Gültigkeitserklärung der Einzelinitiative kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss im Doppel eingereicht werden und einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Dokumente:
- Publikation Glattaler vom 28. März 2025
- Gemeinderatsbeschluss Nr. 33 vom 17. März 2025