Wassergebühren 2025
Mit Beschluss vom 16. Dezember 2024 hat der Gemeinderat – in Anwendung von Art. 47 Abs. 3 des Reglements über die Wasserversorgung vom 28. November 2014 – die Gebühren für das Jahr 2025 wie folgt festgelegt:
Gebührenart | Kosten |
---|---|
Mengengebühr pro Kubikmeter | Fr. 1.20 |
Grundgebühr pro Einzelanschluss bzw. pro Wohnung | Fr. 55.00 |
Industriebetriebe 5 Grundgebühren à Fr. 55.00 | Fr. 275.00 |
Grundgebühr Wasserbezüge ab Hydrant | Fr. 55.00 |
Die Mengengebühr und die Grundgebühren sind mehrwertsteuerpflichtig zum Satz von 2,6 %.
Der detaillierte Beschluss liegt während 30 Tagen in der Abteilung Präsidiales auf und kann während den Schalter-Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Klärgebühren 2025
Mit Beschluss vom 16. Dezember 2024 hat der Gemeinderat – in Anwendung von Art. 27 der Siedlungsentwässerungsverordnung vom 24. Juni 2016 – die Benutzungsgebühren für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt:
Gebührenart | Kosten |
---|---|
Mengengebühr pro m3 Wasserverbrauch | Fr. 1.20 |
Grundgebühr pro m2 gewichtete Bezugsfläche | Fr. 0.50 |
Die Benutzungsgebühren sind mehrwertsteuerpflichtig zum Satz von 8,1 %.
Der detaillierte Beschluss liegt während 30 Tagen in der Abteilung Präsidiales auf und kann während den Schalter-Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Dokumente:
- 2024_208_Wasserversorgung, Wassergebühren 2025, Festsetzung
- Wassergebühren 2025_Anhörung Preisüberwacher, Selbstdeklaration
- 2024_201_Kanalisation, Abwassergebühren 2025, Festsetzung
- Abwassergebühren 2025_Anhörung Preisüberwacher, Selbstdeklaration
- Publikation Glattaler
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