News

Grabauflösungen Friedhof Oberholz

Im April 2025 werden auf dem Friedhof Oberholz die Gräber, für die die Ruhefrist von 20 Jahren abgelaufen ist, aufgelöst.

Gestützt auf die Bestimmungen der Friedhofverordnung der Gemeinde Schwerzenbach hat der Gemeinderat am 2. Dezember 2024 beschlossen, auf dem Friedhof Oberholz in Schwerzenbach folgende Gräber aufzuheben, für die die Ruhefrist von 20 Jahren abgelaufen ist:


Erdgräber Nr. 180 bis Nr. 188 und Urnengräber Nr. 1093 – 1102

Die Gräber werden im April 2025 aufgehoben. Die anordnungsberechtigten Personen der dort Bestatteten werden gebeten, dem Bestattungsamt (044 442 16 00) mitzuteilen, falls sie über den Grabstein oder Pflanzen verfügen möchten. Der Grabstein sowie Grabschmuck und Pflanzen muss bis am 15. April 2025 abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird über nicht abgeholte Grabsteine und Pflanzen ohne weitere Mitteilung, unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht und Vergütung des Materials, verfügt.


Schwerzenbach, 10. Januar 2025 

 

BESTATTUNGSAMT
SCHWERZENBACH

Zurück