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Anordnung kommunale Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025

Der Gemeinderat hat die Einzelinitiative "über Bau- und Zonenordnung an der Urne entscheiden" als gültig erklärt und den Bericht und Antrag zu Handen der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 verabschiedet.

Der Gemeinderat Schwerzenbach als wahlleitende Behörde ordnet gemäss § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte eine Urnenabstimmung an.

Abgestimmt wird am Sonntag, 9. Februar 2025, über die folgende Vorlage:

  • Einzelinitiative «über Bau- und Zonenordnung an der Urne entscheiden» von Roman Pfister 

Der beleuchtende Bericht wird den Stimmberechtigten mit den Abstimmungsunterlagen per Post zugestellt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. 

Gemeinderat Schwerzenbach (abstimmungsleitende Behörde)

Dokumente:
- Publikation Glattaler

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