Gebührentarif 2025
Mit Beschluss vom 18. November 2024 hat der Gemeinderat, gestützt auf Art. 5 und 6 der Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Schwerzenbach, die überarbeitete Fassung des Gebührentarifs der Politischen Gemeinde genehmigt. Der revidierte Gebührentarif tritt nach der amtlichen Publikation oder spätestens nach der rechtskräftigen Erledigung allfälliger Rekurse in Kraft.
Dokumente:
- Gebührentarif 2025
- Gebührentarif 2025, Anpassungen
- Publikation Glattaler vom 29.11.2024
Organisations- und Geschäftsreglement
Mit Beschluss vom 18. November 2024 hat der Gemeinderat, gestützt auf Art. 25 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Schwerzenbach, die überarbeitete Fassung des Organisations- und Geschäftsreglements der Politischen Gemeinde genehmigt. Das revidierte Organisations- und Geschäftsreglement tritt nach der amtlichen Publikation oder spätestens nach der rechtskräftigen Erledigung allfälliger Rekurse in Kraft.
Dokumente:
- Organisations- und Geschäftsreglement 2025
- Organisations- und Geschäftsreglement 2025, Anpassungen
- Publikation Glattaler vom 29.11.2024
Der detaillierte Gebührentarif und das Organisations- und Geschäftsreglement liegen während 30 Tagen in der Abteilung Präsidiales auf und können während den Schalter-Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich finden Sie die Dokumente auf der Gemeindewebseite.
Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden.