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Anordnung Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025

Die Delegiertenversammlung des Zweckverbands Soziale Dienste Bezirk Uster (sdbu) hat am 28. August 2024 der Teilrevision der Statuten zugestimmt und zuhanden der Stimmberechtigten der Zweckverbandsgemeinden verabschiedet.

Auf Anordnung des Gemeinderates Volketswil, als abstimmungsleitende Behörde, findet am Sonntag, 9. Februar 2025, in den Zweckverbandsgemeinden Fällanden, Greifensee, Maur, Mönchaltorf, Schwerzenbach, Volketswil und Wangen-Brüttisellen die folgende Abstimmung statt:

Teilrevision der Statuten des Zweckverbands Soziale Dienste Bezirk Uster (sdbu)

Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem Gesetz über die politischen Rechte und den Statuten des Zweckverbandes. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis.

Den Abstimmungsunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt. Dieser kann auch auf allen Websites der Zweckverbandsgemeinden eingesehen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden.

Im Übrigen kann wegen Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Massgebend für den Fristenlauf ist die Publikation auf der Homepage des Zweckverbands Soziale Dienste Bezirk Uster (www.sdbu.ch/publications) am Freitag, 22. November 2024.

Gemeinderat Volketswil (abstimmungsleitende Behörde)
volketswil.ch

Dokumente:
- Publikation Glattaler

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