Mit Beschluss vom 30. September 2024 hat der Gemeinderat, gestützt auf Art. 25 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Schwerzenbach, das Beitragsreglement für Spielgruppenbesuche genehmigt. Das Beitragsreglement für Spielgruppenbesuche tritt per 1. Januar 2025 oder spätestens nach der rechtskräftigen Erledigung allfälliger Rekurse in Kraft.
Das detaillierte Beitragsreglement für Spielgruppenbesuche liegt während 30 Tagen in der Abteilung Präsidiales auf und kann während den Schalter-Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich finden Sie das Dokument auf unserer Webseite www.schwerzenbach.ch.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Dokumente:
- Publikation Glattaler vom 15. November 2024
- Beitragsreglement für Spielgruppenbesuche
- Gemeinderatsbeschluss Nr. 151 vom 30. September 2024
Foto von Susan Holt Simpson auf Unsplash