Die Einzelinitiative «über Bau- und Zonenordnung an der Urne entscheiden» von Roman Pfister, datiert 18. Oktober 2024, wurde im Sinne von § 150 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 4. November 2024 für gültig erklärt. Die Urnenabstimmung für die Abstimmung über die Einzelinitiative wird auf den 9. Februar 2025 (offizieller Abstimmungssonntag) festgelegt.
Die Akten liegen bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, zur Einsicht auf oder können auf www.schwerzenbach.ch eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss betreffend die Gültigkeitserklärung der Einzelinitiative kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss im Doppel eingereicht werden und einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Dokumente:
- Publikation Glattaler vom 15. November 2024
- Gemeinderatsbeschluss Nr. 173 vom 4. November 2024