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Abfallgebühren 2025

| Amtliches + Bauausschreibungen

Der Gemeinderat hat die Abfallgebühren 2025 festgesetzt.

Der Gemeinderat Schwerzenbach hat mit Beschluss vom 30. September 2024 und in Anwendung von Art. 11 Ziff. 1 der Verordnung über die Abfallbewirtschaftung die Abfallgebühren für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt:

Grüngutgebühren (alle Preise inkl. 8.1% MWSt)  
Einzelbändel, Kuvert à 10 Stück    Fr. 38.00 
Jahresvignette                                                           Fr. 75.00 
   
ContainergrösseEinzelne Abfuhr   Ganzjährige Abfuhr
bis 140 Liter2 Bändel2 Jahresvignetten
bis 240 Liter3 Bändel3 Jahresvignetten
   
Container grösser als 240 Liter  
Einzelplombe, pro AbfuhrFr. 38.00 
Jahresvignette, ganzjährige AbfuhrFr. 620.00 
   
Containergebühren Gewerbekehricht (Preis inkl. 8.1% MWSt)  
Containergebühr (Plombe) pro AbfuhrFr. 25.00 
   
Grundgebühren (Preis exkl. MWST)  
pro Haushalt / GewerbeeinheitFr. 60.00 
   
Sperrgutgebühren (Preis inkl. 8.1% MWSt)Fr.   6.00 


Der detaillierte Beschluss liegt während 30 Tagen in der Abteilung Präsidiales auf und kann während den Schalter-Öffnungszeiten eingesehen werden. 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Dokumente:
- 2024_156_Umweltschutz, Abfallgebühren 2025, Festsetzung
- Abfallgebühren 2025_Anhörung Preisüberwacher, Selbstdeklaration
- Publikation Glattaler, Abfallgebühren

Foto von Sigmund auf Unsplash

 

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