Immatrikulierte Boote dürfen unter anderem auf dem Greifensee ab sofort nicht mehr einwassern. 2025 soll diese Sofortmassnahme durch eine Regelung abgelöst werden, wonach im Kanton Zürich immatrikulierte Boote ausschliesslich in einem zuvor deklarierten Heimgewässer verkehren dürfen. Diese Massnahme soll so lange gelten, bis im Kanton Zürich die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht in Kraft tritt.
Stand-Up-Paddel, Kanus, Ruder- oder Schlauchboote müssen bei jedem Gewässerwechsel sorgfältig kontrolliert, mit heissem Wasser gereinigt und vollständig getrocknet werden. Dies gilt auch für Fischerei- und Tauchausrüstung.
Weiterführende Informationen und eine Anleitung für die korrekte Reinigung finden Sie auf der Website des Kantons Zürich.
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