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Urnenstandort
  • Gemeindehaus Schwerzenbach, Parterre, Bahnhofstrasse 16, 8603 Schwerzenbach
Urnen Öffnungszeiten
  • Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
  • Vorzeitige Stimmabgabe ab Montag vor der Abstimmung in der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten.
Hinweis AUSÜBUNG STIMMRECHT

  • Stimmberechtigte können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.
  • Der Stimmrechtsausweis muss unterschrieben sein und von der Vertretung zusammen mit den Wahl- und Stimmzetteln abgegeben werden.
  • Niemand darf mehr als zwei Personen vertreten und muss gleichzeitig den eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
  • Die Stimmzettel können schon ab Montag vor dem Abstimmungssonntag in der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten in die Urne gelegt werden.
  • Bereits nach Erhalt der Abstimmungsunterlagen kann brieflich abgestimmt werden. Beachten Sie die Weisung auf dem Abstimmungsmaterial resp. auf dem Stimmrechtsausweis.
  • Allfällig fehlendes Abstimmungs- und Wahlmaterial ist bis spätestens am Freitag vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung zu verlangen, wo auch das Stimmregister eingesehen werden kann.
  • Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.


BRIEFLICHE STIMMABGABE

  • Das Ihnen zugestellte Kuvert kann für die briefliche Abstimmung benützt werden. Die Stimmzettel bitte ins kleinere neutrale Couvert packen und zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis an das Wahlbüro senden (nicht frankieren). Das Stimmmaterial ist rechtzeitig aufzugeben, dass es spätestens am Samstag beim Stimmregisterbüro eintrifft.


ABSTIMMUNG AN DER URNE

  • Wenn Sie Ihre Stimmzettel in die Urne legen, müssen Sie gleichzeitig Ihren persönlichen Stimmrechtsausweis abgeben. Ohne den Stimmrechtsausweis werden Ihre Stimmzettel nicht angenommen.
  • Wir nehmen gerne das grosse Stimmkuvert zur nochmaligen Verwendung zurück. Sie helfen damit, die Umwelt weniger zu belasten und die Kosten niedrig zu halten.


ALLGEMEINES

Die hier veröffentlichten Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons sind unter www.kanton.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch ersichtlich.
Kontakt gemeinde@schwerzenbach.ch

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